Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
gültig ab 01.06.2025
1. Geltungsbereich der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Plottwist GmbH (nachfolgend „Plottwist“) und ihren Auftraggeber:innen (nachfolgend „Kund:innen“).
Sie gelten für sämtliche Leistungen von Plottwist, insbesondere in den Bereichen Film-, Video- und Fotoproduktion, Konzeptentwicklung, Storytelling, Postproduktion, Branding sowie damit verbundene Beratungs- und Kreativdienstleistungen.
Abweichende oder ergänzende Bestimmungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag mit Plottwist kommt zustande durch die schriftliche Annahme einer Offerte oder eine inhaltlich gleichwertige Bestätigung per E-Mail – innerhalb der in der Offerte genannten Gültigkeitsdauer.
Wird keine Gültigkeitsdauer angegeben, gilt eine Frist von 14 Tagen ab Versand der Offerte. Nach Ablauf dieser Frist behält sich Plottwist vor, die Offerte anzupassen oder abzulehnen.
Mündliche oder telefonische Zusagen sind erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich.
3. Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten der Kund:innen
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Offerte oder Projektvereinbarung. Änderungen und Erweiterungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.
Kund:innen verpflichten sich, Plottwist alle zur Erbringung der Leistung erforderlichen Informationen, Daten, Inhalte und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Verzögerungen infolge verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung berechtigen Plottwist, Fristen anzupassen und entstehenden Mehraufwand separat zu verrechnen.
3a. Projektverzögerung durch Kund:innen
Verzögert sich ein Projekt um mehr als 30 Kalendertage aus Gründen, die nicht durch Plottwist verursacht wurden (z. B. ausbleibende Freigaben, fehlende Inhalte, Nichterreichbarkeit), ist Plottwist berechtigt,
– laufende Leistungen in Rechnung zu stellen,
– den Terminplan neu zu definieren,
– oder den Projektumfang neu zu kalkulieren.
Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits erbrachter Leistungen besteht nicht.
4. Korrekturen und Nachbearbeitung
Soweit nicht anders vereinbart, sind eine Korrekturschleife in der Konzeptphase sowie eine Korrekturschleife nach dem ersten Filmschnitt im vereinbarten Preis enthalten.
Eine Korrekturschleife umfasst eine gebündelte Rückmeldung innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen nach Lieferung einer Zwischenversion.
Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb dieser Frist, gilt die Version als genehmigt und kann von Plottwist weiterverwendet werden, sofern nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Weitere Korrekturschleifen, Änderungswünsche nach Abnahme oder Anpassungen, die auf neue Anforderungen zurückgehen, werden zum jeweils vereinbarten Stundensatz separat verrechnet.
5. Vergütung, Zahlungsbedingungen und Spesen
Die Vergütung richtet sich nach der jeweils gültigen Offerte. Sofern nicht anders vereinbart, werden 50 % des Gesamtbetrags bei Projektbeginn fällig, die restlichen 50 % nach Abnahme oder Lieferung der finalen Inhalte.
Rechnungen sind innert 20 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen.
Bei Zahlungsverzug ist Plottwist berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (5 % p. a.) sowie eine Mahngebühr von CHF 30 pro Erinnerung zu erheben.
Spesen wie Reise-, Übernachtungs-, Material- oder Transportkosten werden zusätzlich und nach effektivem Aufwand in Rechnung gestellt.
Wird ein Projekt durch die Kund:innen vorzeitig abgebrochen, ist der bis dahin erbrachte Aufwand zu vergüten – mindestens jedoch 50 % des ursprünglich vereinbarten Auftragswerts.
6. Nutzungsrechte und Lizenzen
Bis zur vollständigen Bezahlung aller vereinbarten Leistungen verbleiben sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an den erstellten Inhalten bei Plottwist. Nach Zahlung erhält der:die Kund:in ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im Rahmen der vertraglich vereinbarten Verwendungszwecke (z. B. Website, Social Media, Events). Dieses Nutzungsrecht ist zeitlich unbeschränkt, jedoch auf die vereinbarten Kanäle und Inhalte beschränkt.Eine weitergehende Nutzung – z. B. für TV, Kino, digitale Werbung, Drittplattformen oder in abgeänderter Form – ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Plottwist und einer ergänzenden Lizenzvereinbarung erlaubt.
Die Bearbeitung durch Dritte (z. B. Agenturen, Editoren) oder Weitergabe an Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung gestattet.
Rohmaterial, unbearbeitete Dateien oder Projektdateien sind nicht Teil der vereinbarten Leistung und werden nur auf gesonderte Anfrage und gegen zusätzliche Vergütung herausgegeben.
Plottwist behält sich das Recht auf Urhebernennung in üblicher Form vor (z. B. im Abspann, Beschreibungstext oder bei Social-Media-Posts).
7. Abnahme und Projektabschluss
Nach Lieferung der finalen Inhalte haben Kund:innen zehn (10) Arbeitstage Zeit, um allfällige Mängel oder Änderungswünsche schriftlich zu melden.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gelten die gelieferten Inhalte als vertragsgemäss abgenommen.
Nach erfolgter Abnahme sind weitere Änderungen nur gegen separate Vergütung möglich.
8. Haftung und Gewährleistung
Plottwist haftet ausschliesslich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Eine weitergehende Haftung – insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverluste oder technische Störungen – ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Für Ausfälle oder Fehlfunktionen bei Drittanbietern (z. B. Hosting, Social-Media-Plattformen, Software) wird keine Haftung übernommen, sofern Plottwist nicht grob fahrlässig zur Fehlfunktion beigetragen hat. Verzögerungen infolge höherer Gewalt, Krankheit, technischer Probleme oder unvorhersehbarer Ereignisse entbinden Plottwist von jeglicher Haftung für Folgeschäden. In solchen Fällen ist Plottwist berechtigt, Lieferfristen angemessen zu verlängern. Eine Erfolgsgarantie – etwa im Sinne bestimmter Reichweiten, Leads oder Verkaufszahlen – besteht nicht.Die Haftung von Plottwist ist – soweit gesetzlich zulässig – auf den vereinbarten Auftragswert begrenzt.
9. Vertraulichkeit und Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit offengelegt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.
Als vertraulich gelten insbesondere kreative Konzepte, Strategien, nicht veröffentlichte Inhalte, Preisabsprachen sowie interne Daten.
Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.
Die Weitergabe an Mitarbeitende oder Dritte ist nur erlaubt, wenn diese in die Geheimhaltung eingebunden oder gesetzlich dazu verpflichtet sind.
10. Datenschutz
Plottwist verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen zu behandeln – insbesondere gemäss dem schweizerischen Datenschutzgesetz (DSG) sowie – soweit anwendbar – der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Die Verarbeitung erfolgt ausschliesslich zum Zweck der Vertragserfüllung. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Umsetzung des Projekts erforderlich ist und die betreffenden Dritten ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
Kund:innen verpflichten sich, Plottwist ausschliesslich solche personenbezogenen Daten zur Verfügung zu stellen, deren Verarbeitung rechtmässig ist.
Plottwist übernimmt keine Verantwortung für die datenschutzrechtlichen Bedingungen externer Plattformen (z. B. YouTube, Instagram, Vimeo), auf denen Inhalte veröffentlicht werden.
11. Referenznutzung
Plottwist ist berechtigt, im Rahmen der Eigenwerbung über abgeschlossene Projekte zu berichten und erstellte Inhalte auszugsweise als Referenz zu verwenden – z. B. auf der eigenen Website, in Social Media, Showreels oder Präsentationen.
Die Verwendung erfolgt mit Rücksicht auf die Interessen der Kund:innen. Auf ausdrücklichen Wunsch kann die Referenznennung ganz oder teilweise ausgeschlossen werden.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich materielles Schweizer Recht.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Zürich.
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahekommt.
14. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie einzelner Vertragsbestandteile sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
Als schriftlich gilt auch die Kommunikation per E-Mail, sofern sie eine ausdrückliche Zustimmung beider Parteien enthält.
15. Archivierung und Datenhaltung
Plottwist speichert Projektdaten und Rohmaterialien in der Regel für maximal zwölf (12) Monate nach Projektabschluss. Eine darüberhinausgehende Archivierung erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung und kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.
Für den Verlust oder die Nichtverfügbarkeit von Daten nach Ablauf der Speicherfrist übernimmt Plottwist keine Haftung.
16. Sprache und Auslegung
Massgeblich für die Auslegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die deutsche Sprachversion.
Übersetzungen dienen lediglich der Verständlichkeit und begründen keine abweichenden Rechte oder Pflichten.